Galerie Löhrl


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein Geschäftsbedingungen der Galerie Löhrl

1 . Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den gesamten Geschäftsverkehr der Galerie verbindlich. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen gelten nicht. Der Käufer bestätigt durch seine Unterschrift, von den Bedingungen Kenntnis genommen zu haben.

2. Kaufpreise
Die Kaufpreise sind in Euro angegeben. Sie enthalten die jeweils geltende Umsatzsteuer (wenn gesondert ausgewiesen oder extra erwähnt) bzw. im Rahmen der Differenzbesteuerung (als Regelfall bei Verkäufen von Künstlern der Galerie als "Sonderregelung Kunstgegenstände" oder von Privatpersonen nach Paragraph "25a" jeweils ersichtlich auf der Rechnung). Für Kunstwerke des 20. Jahrhunderts leistet die Galerie zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) sowie der Künstlersozialversicherung eine Abgabe, die ebenfalls im Kaufpreis enthalten ist.

3. Umsatzsteuererstattung
(3.1) Drittstaaten außerhalb der EU:
Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sind Ausfuhrlieferungen in Drittstaaten außerhalb des EU-Binnenmarktes von der Umsatzsteuer befreit. Nimmt ein Käufer den Kaufgegenstand selbst in das Ausland mit, so hat er Sicherheit in Höhe der Umsatzsteuer zu leisten, die ihm erstattet wird, sobald er den Ausfuhr- /Abnehmernachweis der Galerie vorlegt.

(3.2) EU-Binnenmarkt:
Ist der Käufer ein Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne, der berechtigterweise seine vom Ansässigkeitsstaat in der EU erteilte USt-ID-Nummer verwendet, bleibt die Lieferung umsatzsteuerfrei, soweit beim Käufer in seinem Staat die Lieferung unter die Erwerbsbesteuerung fällt. Der Käufer hat jedoch Sicherheit in Höhe der Umsatzsteuer zu leisten, die ihm erstattet wird, sobald die USt-ID-Nummer richtig bei der Galerie eingeht. Stellt sich nachträglich die USt-ID-Nummer als falsch heraus, so ist die Galerie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

4. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist mit Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Ist kein fester Zahlungstermin angegeben, muss die Rechnung innerhalb zwei Wochen beglichen sein. Bei unbaren Zahlungen (Scheck, Banküberweisung, etc.) trägt der Käufer die Kosten der Scheck- etc. -Einlösung.

5. Herausgabe und Eigentumsvorbehalt
(5.1) Der Käufer kann die Übergabe des Kaufgegenstandes nur gegen vollständige Bezahlung des Kaufpreises verlangen.

(5.2) Die Übertragung des Eigentums am verkauften Gegenstand erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Die Galerie ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug kommt. Sofern der Kaufgegenstand dem Käufer entgegen der in Ziffer 5.1 vorgesehenen Regelung bereits vor vollständiger Zahlung des Kauf¬preises übergeben wird, ist der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand bis zum Eigentumsübergang sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vor Beschädigungen oder Abhandenkommen zu schützen.

6. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Käufer kann gegenüber der Galerie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

7. Verzug
(7.1) Schuldnerverzug:
Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises oder einer Kaufpreisrate in Verzug, ist die Galerie berechtigt und auf Verlangen des Künstlers verpflichtet, dem Künstler Namen und Adresse des Käufers zu nennen. Im Falle des Verzugs des Käufers mit der Kaufpreiszahlung beträgt der Verzugszinssatz für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bzw. acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, sofern der Käufer den Kauf in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit tätigte. Die Galerie kann einen weitergehenden Schaden geltend machen. Die Galerie ist mit Verzugseintritt berechtigt, sämtliche noch ausstehenden Raten sofort fällig zu stellen.

(7.2) Annahmeverzug:
Der Käufer kommt in Verzug, wenn er den Kaufgegenstand innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist oder innerhalb von 30 Tagen nach einem Leistungsangebot der Galerie nicht abholt. Nach Eintritt des Verzuges ist die Galerie berechtigt, den Kaufgegenstand auf Gefahr und Kosten des Käufers zu versichern und zu lagern (§ 304 BGB).

(7.3) Nachfrist:
Kommt der Käufer in Schuldner- oder Annahmeverzug, ist die Galerie berechtigt, vom Kaufvertrag unter angemessener Nachfristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall kann die Galerie neben den gesetzlichen Rechten ihren Schadensersatz auch in der Weise berechnen, dass der Käufer bei einem erneuten Verkauf der Kaufsache den Mindererlös auszugleichen hat. Auf einen etwaigen Mehrerlös hat der Käufer keinen Anspruch.

8. Versendung des Kaufgegenstandes
Eine Versendung des Kaufgegenstandes erfolgt nur auf schriftliche Anweisung des Käufers. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes des Kaufgegenstandes während der Versendung trägt der Käufer, sofern er beabsichtigt, den Kaufgegenstand im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden. Beträgt der Wert des Kaufgegenstandes mehr als 150 EUR, so versichert die Galerie die Sendung auf Kosten des Käufers. Die Galerie kann nach eigenem sorgfältigem Ermessen Versandart und Versandmittel bestimmen und übernimmt keine Verpflichtung zum schnellsten oder billigsten Versand.

9. Rücksendungen
Rücksendungen an die Galerie erfolgen auf Kosten und Gefahren des Absenders. Bei Rücksendung des Kaufgegenstandes zum Zwecke der Nacherfüllung trägt die Galerie die Kosten der Rücksendung (§ 439 Abs. 2 BGB), es sei denn, es handelt sich um den Kauf eines nicht neu hergestellten Werks und der Kunde beabsichtigt, die gekaufte Ware im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden. Unberechtigte Rücksendungen werden nicht angenommen. Für die darauf folgende Rücksendung trägt der Absender Kosten und Gefahr.

10. Haftung
(10.1) Angaben zum Kunstgegenstand:
Werkbeschreibungen in Katalogen, Prospekten etc. beinhalten keine Garantie der Galerie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes. Sofern der Kunde beabsichtigt, die gekaufte Ware im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden und es sich bei dem Kaufgegenstand nicht um ein neu hergestelltes Werk handelt, übernimmt die Galerie keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in den Katalogen, Prospekten etc. enthaltenen Angaben zum Kunstgegenstand, soweit der Galerie die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht bekannt sein musste. Für Arbeiten im Außenbereich übernimmt die Galerie Löhrl keine Haftung für witterungsbedingte Veränderungen der verkauften Arbeiten. Für alle verkauften Arbeiten übernimmt die Galerie Löhrl die gesetzliche Gewährleistung.

(10.2) Kommissionsgeschäft:
Verkauft die Galerie die Ware als Kommissionär, so sind Mängelgewährleistungsansprüche ausgeschlossen, sofern der Kunde beabsichtigt, die gekaufte Ware im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden und es sich bei dem Kaufgegenstand nicht um ein neu hergestelltes Werk handelt. Dies gilt auch für Fälschungen, soweit der Galerie die mangelnde Echtheit des Werks nicht hätte bekannt sein müssen. Der Käufer hat vor dem Verkauf die Gelegenheit, sich persönlich und gegebenenfalls durch sachkundige Hilfe vom vertragsgemäßen Zustand und der Echtheit des Kaufgegenstandes zu überzeugen. Liegt ein Gewährleistungsfall vor, für den die Galerie gem. der vorstehenden Bestimmung nicht haftet, so tritt die Galerie ihre gegebenenfalls gegen den Kommittenten bestehenden Ansprüche an den Käufer ab. Die Galerie kann aber in diesen Fällen nach ihrer Wahl den Kaufgegenstand auch zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.

(10.3) Haftung:
Für sämtliche Schäden, die von der Galerie oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet die Galerie unbegrenzt. Für Schäden aus der Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Galerie, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Galerie unabhängig vom Verschuldensgrad ebenfalls unbegrenzt. Die Galerie haftet für Schäden, die von der Galerie, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen aufgrund von leichter Fahrlässigkeit herbeigeführt werden, nur, wenn die Galerie, ihre Organe oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzen. In diesem Fall ist die Haftung der Galerie auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung der Galerie ausgeschlossen.

(10.4) Gewährleistung:
Ist das gelieferte Werk mangelhaft, kann der Käufer Schadensersatz wegen des Mangels nur nach zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen und nach Maßgabe der Haftungsbeschränkung in Ziffer

(10.5) dieser Geschäftsbedingungen geltend machen. Beabsichtigt der Kunde, die gekaufte Ware im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden, kann er zunächst nur Nacherfüllung verlangen, erst nach zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern sowie Schadensersatz nach Maßgabe der Haftungsbeschränkung in Ziffer 10.3 dieser Allgemeinen Geschäfts¬bedingungen verlangen.

(10.6) Verjährung:
Schadensersatzansprüche, die auf der Mangelhaftigkeit des Werkes beruhen, verjähren spätestens ein Jahr nach dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist, soweit die Ansprüche nicht auf Vorsatz der Galerie beruhen. Beabsichtigt der Käufer, den Kaufgegenstand im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden, verjähren Schadensersatzansprüche wegen Mängeln des gelieferten Werks, die nicht auf Vorsatz der Galerie beruhen, sechs Monate nach dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist, wenn es sich um ein nicht neu hergestelltes Kunstwerk handelt. Sonstige Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit des gelieferten Werks, die nicht auf Vorsatz der Galerie beruhen, verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern es sich um ein nicht neu hergestelltes Kunstwerk handelt. Beabsichtigt der Käufer, den Kaufgegenstand im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden, verjähren diese Ansprüche, soweit sie nicht auf Vorsatz der Galerie beruhen, innerhalb von sechs Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, wenn es sich um ein nicht neu hergestelltes Kunstwerk handelt, und innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern es sich bei dem Kaufgegenstand um ein neu hergestelltes Kunstwerk handelt.
Der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen bezieht sich nicht auf Fälle des § 309 Nr. 7 BGB (Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit und Haftung für grobes Verschulden).

11. Anwendbares Recht
Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Galerie und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelungen aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ("CISG") finden keine Anwendung.

12. Schlussbestimmungen
(12.1) Für die Auslegung dieser Geschäftsbedingungen ist die deutsche Fassung maßgebend.
(12.2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der Galerie. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.